Berufsbild

Um in der Lage zu sein, sich dieser herausfordernden Aufgabe anzunehmen, benötigt der Tierheilpraktiker umfangreiche Kenntnisse aus dem tiermedizinischen Bereich sowie in naturheilkundlichen Therapieverfahren.

Mit diesem Wissen verfügt der Therapeut über ausreichende Kenntnisse, um Kleintiere (z.B. Hunde oder Katzen) aber auch Nutz- bzw. größere Tiere effektiv und ganzheitlich behandeln zu können.

Dabei wird, wie beim Heilpraktiker in der Humanmedizin, das Lebewesen als Ganzes gesehen und behandelt: Nicht die Symptome sollen unterdrückt, sondern die Ursachen von Störungen und Krankheiten erkannt und deren Folgen beseitigt werden.

Die Behandlung mit Mitteln der Homöopathie und Pflanzenheilkunde, aber auch die Beratung der Tierhalter über Fütterungs- und Haltungsprobleme sind Kernpunkte der Tätigkeit.

Ein Tierheilpraktiker ist in der Ausübung seiner Tätigkeit frei.
Sie unterliegen allerdings den Beschränkungen des Arzneimittelrechts und Tierschutzes. Chirurgische Eingriffe sind ihnen untersagt, da sie aufgrund arzneimittelrechtlicher Bestimmungen keine Anästhesien durchführen dürfen, die nach dem Tierschutzgesetz für schmerzhafte Eingriffe vorgeschrieben sind.

Schulmedizin oder Naturheilkunde?

Schulmedizin und Naturheilkunde ergänzen sich in der Tierheilkunde hervorragend. Die Therapie der Schulmedizin ist eher symptomatisch ausgerichtet, die Naturheilkunde hingegen versucht die Ursachen einer Erkrankung herauszufinden und zu behandeln, sofern dies möglich ist. Somit werden die Selbstheilungskräfte auf natürliche Art und Weise aktiviert, und der Körper kann sich selber heilen. Tierheilpraktiker kooperieren aus diesen Gründen auch mit dem Tierarzt in ihrer Umgebung. Somit optimiert sich die Behandlung der Tierpatienten auf ein größtmögliches Maß.
 

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Tierheilpraktiker Schule Lübeck