Tierheilpraktiker sind in der Ausübung ihrer Tätigkeit frei.
Sie unterliegen allerdings den Beschränkungen des Arzneimittelrechts und Tierschutzes. Chirurgische Eingriffe sind ihnen untersagt, da sie aufgrund arzneimittelrechtlicher Bestimmungen keine Anästhesien durchführen dürfen, die nach dem Tierschutzgesetz für schmerzhafte Eingriffe vorgeschrieben sind.
Um in der Lage zu sein, sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe anzunehmen, benötigt der Tierheilpraktiker umfangreiche Kenntnisse aus dem tiermedizinischen Bereich sowie in naturheilkundlichen Therapieverfahren.
Mit diesem Wissen verfügt der Therapeut über ausreichende Kenntnisse, um Kleintiere (z.B. Hunde oder Katzen) aber auch Nutz- bzw. größere Tiere effektiv und ganzheitlich behandeln zu können.
Die Behandlung mit Mitteln der Homöopathie, Akupunktur und Pflanzenheilkunde, aber auch die Beratung der Tierhalter über Fütterungs- und Haltungsprobleme sind Kernpunkte der Tätigkeit.
Schulmedizin und Naturheilkunde ergänzen sich auch in der Tierheilkunde hervorragend. Die Therapie der Schulmedizin ist eher symptomatisch ausgerichtet, während der Tierheilpraktiker das Lebewesen eher als Ganzes sieht und behandelt. Er versucht, die Ursachen der Störungen und Krankheiten zu erkennen und deren Folgen mit Hilfe der Naturheilverfahren zu beseitigen, indem die Selbstheilungskräfte auf natürliche Art und Weise aktiviert werden und der Körper sich alleine heilen kann. Um dem Tierpatienten die bestmögliche Behandlung bieten zu können, ist es daher sinnvoll, dass der Tierheilpraktiker mit dem Tierarzt seiner Umgebung kooperiert.