Prüfungsrichtlinien

für die Heilpraktikerprüfung in Niedersachsen:

Alle Heilpraktikeranwärter melden sich bitte bei dem für ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt an.

Anmeldung:

Sie stellen einen Antrag bei dem Gesundheitsamt Ihres Regierungsbezirkes.
 
Nach Prüfung wird der Antrag an die Bezirksregierung Hannover weitergeleitet. Vier Wochen vor der Überprüfung bekommen Sie von der Bezirksregierung alles Weitere mitgeteilt.

Antragstellung:

Der Fachbereich Gesundheit der Region Hannover erteilt für das Gebiet der Region Hannover einschließlich der Landeshauptstadt Hannover die Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz. Neben dieser uneingeschränkten Erlaubnis werden auch auf das Gebiet der Psychotherapie und das Gebiet der Physiotherapie beschränkte Genehmigungen erteilt.

Für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz werden folgende Unterlagen benötigt:  

  • ein formloser Antrag,
  • eine Erklärung des Antragstellers, in welcher Stadt/Gemeinde die heilpraktische Tätigkeit ausgeübt werden soll. Sofern der Wohnsitz nicht im Gebiet der Region Hannover liegt, kann dieser Antrag nur unter der Voraussetzung hier gestellt werden, dass eine ernsthafte Niederlassungsabsicht im Regionsgebiet glaubhaft schriftlich erklärt und belegt wird (z.B. durch Einstellungszusage, Meldebescheinigung),
  • ein kurzgefasster, datierter und unterschriebener Lebenslauf,
  • die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, sowie bei Verheirateten zusätzlich auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch,
  • ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit des Antragstellers (entsprechende Ablichtung aus dem Personalausweis oder Reisepass),
  • ein amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage des Antrages ausgestellt sein darf (Bürgerbüro der Wohnortgemeinde),
  • eine Erklärung darüber, ob gegen den Antragsteller ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
  • eine ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem An-tragsteller wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung des Berufes als Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt,
  • ein Nachweis darüber, dass der Antragsteller mindestens die Hauptschule abgeschlossen hat,
  • eine Erklärung, ob und ggf. bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem HPG beantragt wurde.

Sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen, meldet Sie der Fachbereich Gesundheit der Region Hannover zum Überprüfungsverfahren bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg - LS) an.

Eine direkte Anmeldung beim LS ist nicht möglich.

Prüfungsorte:

Prüfungsorte Gesundheitsamt Salzgitter
Joachim-Campe-Str. 14
38226 Salzgitte
r Mo. - Fr. 8.00 - 12.00

Gesundheitsamt Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Mo. - Do. 8.00 - 11.45
Mi. - 14.00 - 17.00
Fr. 8.00 - 12.00

Achtung Besonderheit in Salzgitter:

Salzgitter ist keine Bezirksregierung sondern ein eigenständiges Gesundheitsamt, welches schon vor 1945 als kommunales Gesundheitsamt gegründet wurde.

U.a. ist deshalb rechtlich folgendes möglich: "Aus ganz Niedersachsen und allen anderen Bundesländern sowie aus den EU-Ländern können Sie sich direkt anmelden, die amtsärztliche Heilpraktikerprüfung ablegen und natürlich bei erfolgreichem Bestehen die allgemein gültige amtliche Berufserlaubnis als Heilpraktiker bzw. Heilpraktikerin erhalten.

Prüfungstermine:

Die Prüfung findet jährlich am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt.

In Salzgitter wird die Heilpraktikerüberprüfung monatlich durchgeführt!

Prüfungsablauf:

Im schriftlichen Teil der Überprüfung werden 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren gestellt, für deren Beantwortung zwei Zeitstunden zur Verfügung stehen.

Antragstellenden, die mindestens 75 % zutreffend beantwortet haben, werden zum mündlichen Teil der Überprüfung geladen.

Der mündliche Teil soll pro Person nicht länger als 45 Minuten dauern. Es kann in Gruppen bis zu vier Antragstellern geprüft werden.

Eingeschränkte Überprüfung:

Informationen zur Heilpraktikerüberprüfung (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) erhalten Sie hier.

Kosten:

Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beträgt 280,00 € bis 800,00 €. Vor einer Weiterleitung der vollständigen Antragsunterlagen an den Gutachterausschuss wird jeder Antragsteller aufgefordert, zunächst einen Kostenvorschuss in Höhe von 400,00 € zu entrichten. Die Antragsunterlagen werden nach Eingang der Zahlung bearbeitet.

Fachbereich Gesundheit der Region Hannover
Weinstraße 2 / 3
30171 Hannover
Tel.: 0511 / 6 16 - 4 32 29
Fax: 0511 / 6 16 - 4 38 17

Ansprechpartner
Siegfried Kohlsdorf
53.01 Team Verwaltung
Tel.: 05 11 / 61 6 - 43 2 68

Gesundheitsamt Salzgitter
Joachim-Campe-Str. 14
38226 Salzgitter
Mo. - Fr. 8.00 - 12.00

Ansprechpartnerin für Fragen/Anmeldungen ist:
Frau Nicole Liebig, Tel. 05341 - 8393455 oder email

Amtsarzt: Dr. med. Stefan Müller-Dechent
Leiter des Gesundheitsamtes
Ltd. Medizinaldirektor und Amtsarzt
Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen, Rettungsmedizin, Umweltmedizin


Änderungen und Irrtümer sind möglich.

 


Caduceus Lehrinstitut
für Naturheilkunde
& Psychotherapie

 

Kontakt zur Verwaltung

 

Mehrgenerationenhaus
Falkenberger Str. 31d
31228 Peine

Email an Peine

Tel.: 05171 - 80 36 530

Schulleitung:

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Frau Martina Koch