Das Handeln eines Heilpraktiker unterliegt einem ethischen und moralischen Kodex. Dieser ist in der Berufsordnung zusammengefasst.
Diese wurde nach Mitgliedsversammlungsbeschlüssen der Verbände als Satzungsbestandteil von der Mitgliederversammlung am 31. Oktober 1992 beschlossen.
Aufgrund Änderung von rechtlichen Grundlagen erfolgte 2007 eine Anpassung an dieselben und eine redaktionelle Überarbeitung.
Sie stellt, soweit keine Gesetze, Verordnungen sowie die einschlägige Rechtsprechung angesprochen werden, kein verbindliches Recht dar und unterliegt somit den Satzungsbestimmungen entsprechend dem Vereinsrecht.
Eine grundsätzliche und allgemeine Rechtsverbindlichkeit kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Den gesamten Text der Berufsordnung finden Sie hier.